Zitat:
Zitat von Gigazwerg
der GTU war und eben nicht der TÜV selbst...
siehe folgenden Satz:
Der damals ausführende Sachverständige hatte nach direkter Rücksprache mit der Zulassungsstelle Vogelbergkreis die Reduzierung der Kennzeichenbreite dokumentiert. Dies hätte er -auch nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle- formal nicht tut dürfen.
Weil Einzelabnhamen hier NUR vom TÜV durchgeführt werden dürfen, und ein Abnahme nach § 19.3 hier führ nicht auslangt....
Somit war die Rücknahme der Eintragung berechtigt...zum Schaden des Moped-Besitzers...
Nun ja,ich denke wir sollten auch hier die Disskussion schliesen was Kennzeichen anbelangt,da wir von dem "Winterumbau" schon wieder ziemlich weit weg sind... 
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Ist ja egal! Noch mal....die Zulassungstelle bzw. der Baurat entcheidet über die Kennzeichengröße. Siehe die TÜV Eintragung als eine Art Empfehlung.
Ist schön dass es geklapt hat, aber die Zulassungsstelle hätte nicht müssen.
Auch jeder nachträgliche Eintragung im Brief / Schein, kann wieder ausgetragen werden ..... da kennen die Jungs keine Gnade.
War bei mir auch schon so....obwohl alles legal eingetragen war.
Gruß aus Muc
Raffael ..... der zu diesem Thema zig Seiten gelesen hat
