Was?? Du meinst ja nicht im ernst,das sich ein Beamter der Zulassungstelle gegen ein Gutachten von einem Anerkannten Sachverständigen Dipl. Ing des Kraftfahrzeugtechnik wiedersetzt!?! Vorallem,wenn sich das Gutachten auf DAS Fahrzeug bezieht, für das gemacht worden ist...
Wo lebst du denn??
Die kleben ja auch nicht willkürlich die TÜV & AU Stempel auf den Kennzeichen,sondern halten sich an das was der TÜV sagt/schreibt...
Zitat:
Zitat von Raffael@735i
Nein....die Zulasungstelle MUSSTE gar nichts! Egal was im Schein / Brief steht .... allein die Zulassungstelle entscheiden, wie groß Dein Kennzeichen wird. Das gibt es sogar schon Gerichtsurteile.
Du hast einfach Glück gehabt. Aber wie schon geschrieben, ab dem 01.03 ist eh Schluß mit lustig.
Gruß
|