Hier ein kleiner nachtrag meinerseits:
§ 30c StVZO: Vorstehende Außenkanten
(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Der Bußgeldkatalog sagt dazu folgendes:
Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl Teile, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten, an dessen Umriss hervorragten.
Belohnt wird das ganze mit 20,- Euro Verwarnungsgeld. Da dir hier aber Vorsatz unterstellt werden kann, da du dann ja bewusst ohne die genannten Teile fährst, verdoppelt sich das Verwarnungsgeld. Dann bist du schon im Bereich einer Bußgeldanzeige von 40,- Euro + Gebühren und Auslagen. Dazu bekommst du dann auch noch den obligatorischen Mängelschein und musst dein Fahrzeug bei der Polizei vorfahren.
MFG
Thomas
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen"
und ich lächelte, und ich war froh, und es kam schlimmer.
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