Du darfst am Scheinwerfer nichts manipulieren, da sich die Zulassung und E-Kennung des Scheinwerfers auf dessen originale Bauform bezieht.
Veränderungen bedeuten somit streng genommen, dass der Scheinwerfer keine Zulassung und Dein Fahrzeug somit keine Betriebserlaubnis hat.
Allerdings habe ich die Ringe auch verbaut und bislang keine Probleme damit gehabt. Auch beim TÜV nicht.
Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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