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Alt 25.07.2007, 09:02   #7
Olly730
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Hallo Anatol,

vieleicht hilft die das weiter. Ist echt dumm gelaufen.

Gruß
Olly...

Falschblinker, eingeschränkter Vertrauensgrundsatz
Blinker, Wartepflichtiger, vorfahrtsberechtigte Straße, Mitschuld, Teilschuld, Unfall, VRS 13,225, OLG Hamm 9 U 169/02, OLG Nürnberg 3 U 2818/04
eingeschränkter Vertrauensgrundsatz
Beispielsfall: Ein Autofahrer fährt auf einer vorfahrtsberechtigten Straße und blinkt rechts, obwohl er nicht abbiegen will. Es kommt zur Kollision mit einem Wartepflichtigen, weil dieser das Blinken des Vorfahrtsberechtigten falsch interpretiert und in die Kreuzung hinein fährt.
Grundsätzlich darf der wartepflichtige Fahrzeugführer erst dann der Ankündigung einer angezeigten Fahrtrichtungsänderung des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn der Vorfahrtsberechtigte auch durch eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und Beginn des Abbiegens die verlässliche Annahme begründet, dass es nicht zu einer Kollision kommen kann, OLG Hamm, NZV 2003, 414.
Der Vorfahrtsberechtigte verliert sein Vorfahrtsrecht nicht dadurch, dass er sich selbst verkehrswidrig verhält. Ein Vorfahrtsberechtigter darf zunächst einmal darauf vertrauen, dass ein Wartepflichtiger das Vorfahrtsrecht des Bevorrechtigten beachtet (Vertrauensgrundsatz). Jedoch kann das Verhalten des Vorfahrtsberechtigten zu einer Einschränkung des Vertrauensgrundsatzes führen und eine Mitschuld an einem Unfall mit einem Wartepflichtigen begründen, BGH, VRS 13, 225, BGH, VersR 66,87

Unfall durch Falschblinker
Wer wartepflichtig ist, kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Fahrzeug, das sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße befindet und den Blinker zum Abbiegen gesetzt hat, tatsächlich auch abbiegt.
Im konkreten Fall kam es zu einem Unfall, weil ein Autofahrer von einer Nebenstraße in die Hauptstraße einbog und mit einem Fahrzeug zusammenstieß, dass trotz gesetztem Blinker geradeaus weiter fuhr. Das OLG Hamm, Az: 9 U 169/02, entschied 1/3 für den Falschblinker und 2/3 für den Wartepflichtigen. (siehe auch Urteile zu Haftungsquoten Vorfahrt)

nicht auf Blinker vertrauen
Wer mit dem Kfz unterwegs ist, darf sich nicht allein auf den gesetzten Blinker eines Anderen verlassen. Vielmehr muss er abwarten und sich vergewissern, ob das Fahrzeug tatsächlich auch abbiegt. Wer sich nicht überzeugt, dass das blinkende Fahrzeug tatsächlich in die vorgegebene Richtung abbiegt, handelt grob fahrlässig OLG Nürnberg, Az.: 3 U 2818/04.
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