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Zitat von Anatol
Hallo Forumler.
Ich fuhr auf eine T-Kreuzung heran. Ich wollte nach links auf die vorfahrtsberechtigte Straße abbiegen. Ich kam vor der Kreuzung fast zum Stillstand. Auf der vorfahrtsberechtigten Straße sah ich von links das gegnerische Fahrzeug kommen. Der rechte Blinker des gegnerischen Fahrzeuges war eingeschaltet. Das Fahrzeug wurde langsamer. Daraufhin bin ich losgefahren. Das gegnerische Fahrzeug ist jedoch nicht nach rechts abgebogen, sondern ist gerade aus weitergefahren. Evtl. sogar beschleunigt. Dabei kam es zu einer Kollision.
Es gibt zwei Zeugen, die schriftlich bestätigt haben, daß das gegnerische Fahrzeug den Blinker nach rechts gesetzt hatte.
Der Rest wird sich erst später klären.
Gruß,
Anatol
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Hallo,
da wirst Du wahrscheinlich die A...Karte gezogen haben. Denn trotz der Blinkerei des Unfallgegners, musst Du die Vorfahrt beachten. Und ein falsches Blinkersignal ist nur ein Vergehen, was den Typ vielleicht 20 € kostet. Ich würde mir schnellstens einen Anwalt suchen.