Zitat:
Zitat von DVD-Rookie
Hi Anatol,
wenn Du nicht schuld bist, hat IMHO die Gegenseite im Normalfall kein Recht so einfach ein Gegengutachten zu verlangen. Das würden sie wegen der doppelten Gutachtenkosten wohl schon alleine nicht machen. Soweit ich weiß, haben die Jungs allerdings ein Vorkaufsrecht, wenn die Repkosten höher sind als der Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden).
Da der Aufprall von links war, liegt aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit vor, daß Du schuld bist.
Ich denke, Du solltest ungeachtet der Schuldfrage unbedingt zum Anwalt!
Harry
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Viele Grüße
Hallo Harry
Die haben ein Vorkaufsrecht wenn das Fahrzeug noch da ist wenn sie ihr Angebot unterbreiten.Ist es voher verkauft geht denen ihr Gebot ins Leere.
Du musst dann nur den Kaufvertrag vorweisen für wieviel du ihn verkauft hast.
Gruss Andre