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hallo heffernan187,
ich würde zur werkstatt fahren und die altteile verlangen gibbet da schon die ausrede sind schon weggeschmissen stimmt da was nicht und eine bremsenverschleißanzeige die noch nicht abgenutzt ist sind die bremssteine im tolleranzbereich da kann der tüv mann machen was er will radlager ist natürlich ein mangel der aber ebenfalls nicht zur versagung der plakette führt auch da gibt es tolleranzgrenzen der tüv kann dich auf dem tüv bericht vermerken, dass verschleiß an bremse zu beachten ist und ebenso beim radlager, es sei denn das rad eiert dann ist es unumgänglich
bei der rechnung würde ich nicht bezahlen da gesetzlich geregelt ist im BGB
das keine arbeiten durchgeführt werden dürfen wenn kein auftrag da ist
machen die das trotzdem haben sie pech gehabt ( da gibt es auch urteile vom bgh ) biete denen an einen betrag der weit unter dem der werkstatt liegt man bekommt ja diese teile relativ günstig
mfg mike
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