Egal ob Türke oder Deutscher, so ein Händler gehört auf CIC verklagt (Ersatz des Vertrauensschadens).
Da ist allerdings die Nachweisbarkeit von Bedeutung, ich würde nie 470 KM zu einem Händler fahren, ohne mir vorher schriftlich per Email oder Fax bestätigen zu lassen, dass das Fahrzeug für mich reserviert ist.
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