Schön das einer diese thema angefangen hat.
Habe mich vor ein paar Tagen, mit dem Admin Christian darüber Unterhalten.
Ja hatte schon ein ähnliches Problem mit der Hessischen Polizei.
Bin angezeigt worden und ging vor Gericht.
Anzeige wurde zum Bußgeld ohne Punkte umgewandelt, da meine Argumentation den Richter überzeugte. Ich sagt eihm das es nicht sein kann das sich die StVO über das BGB hinweg setzt. Der Richter gab mir Recht, es geht darum, das ich nicht möchte das mir jeder ins Auto gafft.
Die StVO kommt mit dem Argument die Polizei muß von aussen erkennen, ob man angeschnallt ist oder gar bewaffnet.
Darauf meinte ich zum Richter, ok dann muß ich in meiner Wohnung ebenfals die Gardinen abbauen, Damit die Polizei sehen kann ob ich nackig mit der Pumpgun durch die Wohnung laufe.
Nach dem Prozeß nahm er mich zur Seite, in sein Richterzimmer. Er miente das einzige, wie ich solche missverstände vermeinden könnte wäre ein Bürgerbegehren zu erwirken.
Das geht aber nur mit einem sehr mutigen Anwalt, da das bis Vor das Bundesgericht gehen muß.
Die StVO wiederspricht sich auch und zwar in dem man es einer seits darf und dann nicht.
Es sind 20% verdunkelung vorne an den Seitenscheiben erlaubt und zur Glasbruchsicherung sind Folien erlaubt.
Also was gilt nun?????
Bei uns haben die Staatsbeamten so wieso Probleme, da die Amis nun normale Kennzeichen bekommen, aber deren Gesetze gelten immer noch!
Jetzt die nächste frage, die fahren auf unseren Straßen und müßen sich an unsere StVO halten???????
Also wiedersprüche ohne ende.
Nun meine bitte für ein Bürgerbegehren werden 5000 Unterschriften benötigt.
Wer ist dabei????
Hätte auch nen Anwalt der meinte nur so etwas ist nicht billig. Das kostet schnell mal 5 - 10000Euronen. Das bedeutet bei 5000Leuten 1-2 Euro und der Anwalt wäre bezahlt. Ich würde auch zehn Euro dafür bezahlen, hauptsache ruhe.
Dann noch eine Frage.
Ist nich ein Anwalt hier im Forum der so etwas durch ziehen würde??????
Gruß Dirk
|