Hallo zusammen,
dieses Thema hatten wir, wie @tomtom74 schon geschrieben hat, schon mehrfach beschrieben. Und immer wieder kann auch ich nur aus eigener Erfahrung sagen "Laßt die Hände davon!!"
Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt wenn die vorderen Scheiben wie auch immer abgedunkelt werden (abweichend zur werksseitig vorhandenen Tönung)! Im Schadensfalle kann es unter Umständen Probleme mit der Versicherung geben da man quasi mit einem Auto gefahren ist, mit dem man gar nicht hätte fahren dürfen!
Des Weiteren kann man sogar als indirekt Beteiligter bei einem Unfall (z.B. an einer Kreuzung bei der man sich einordnen muß) eine Mitschuld bekommen nur weil der eigentliche Unfallverursacher den Straßenverkehr nicht durch die abgedunkelten Scheiben im vorderen Bereich erkennen konnte und somit "zu weit vor" fahren mußte (wodurch ein Unfall entstehen kann) und/oder den Vorfahrtsberechtigten gar nicht sehen konnte.
Des Weiteren sind selbst Eintragungen im Falle eines Falles - z.B. wenn man von der Polizei angehalten wird - zwecklos! Im schlimmsten Falle könnte der Polizist das Auto sofort still legen!!! Und das ist kein Bla Bla! Anzeige und Punkte erfolgen jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit!
Nur Fahrzeuge aus dem Ausland (da wo diese Verdunkelungen erlaubt sind) bzw. mit ausländischen Kennzeichen dürfen hier in der BRD mit solchen verdunkelten Scheiben im vorderen Bereich fahren!
Gruß aus Werne
Guido
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