Doch!
Selbst wenn eine sogenannter "Kurztarif" zum Tragen käme, ist der Tag des Beginns der Tag der Zulassung und der Tag des Versicherungsendes identisch mit dem Tag der Abmeldung beim Straßenverkehrsamt.
Frag mal da nach, wie die auf 4 Tage später kommen, wenn Du doch den Nachweis hast.
Gruß Norbert
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