Hallo alle beisammen,
also mir hat die gute Frau am Schalter vom Straßenverkehrsamt es so erklärt, dass dies für Autos gilt, die nach dem 1.April abgemeldet werden. Was ich jedoch nicht so richtig nachvollziehen kann, ist, dass neuerdings, wenn man nichts sagt, das Kennzeichen sofort wieder freigegeben wird. Ich musste mir meins jetzt wieder für ein Jahr reservieren, zwar nur 2,10€ an Kosten, aber immerhin habe ich ja damals für das Wunschkennzeichen auch schon mal 12€ bezahlt. Also Leute aufgepasst beim nächsten Abmelden, da ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Regelung nur für den Kreis Euskirchen gilt.
Gruß Georg
|