Zitat:
Zitat von John McClane
Rückwirkende Gesetzgebung gibt's Gott sei Dank nicht mehr  ...
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Leider gibt es sie doch, gestützt auf die feinsinnige Unterscheidung des BVerfG zwischen echter und unechter Rückwirkung (auch tatbestandliche Rückanknüpfung genannt). Derzeit hat das BVerfG aber in einem Verfahren Gelegenheit, diese insbesondere im Steuerrecht ausufernd genutzten Spielräume des Gesetzgebers einzuengen.
Du meinst wahrscheinlich, daß es (verschärfende) Rückwirkende Gesetze im Strafrecht nicht gibt, ausgehend vom Rechtsgrundsatz "nulla poena sine lege", der in Art. 103 II GG, § 1 StGB verankert worden ist.
Begünstigende rückwirkende Gesetzgebung ist zulässig, und vorhanden.
Greets
RS744