Ich kann ausser der deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen nichts erkennen, was irgendwie mit Überholverbot zu tun haben soll. Wurde der Kollege denn wegen Überholverbots oder wegen Geschwindigkeitsübertretung angehalten und bestraft?
Ausserdem ist zu erkennen, dass der Videowagen bereits bei der Ausfahrt zur anderen Autobahn auf beide Fahrzeuge aufmerksam wurde. Bis auf deutlich höhere Geschwindigkeit war hier kein anderes Fehlverhalten zu erkennen. Der Videowagen hat die Beiden offenbar bereits im Rückspiegel bemerkt. Vorher ist er nämlich in der vorangehenden 100er Strecke vor der Ausfahrt so zwischen 80 und 90 herumgedümpelt, obwohl vorn Platz war. Noch bevor die beiden Wagen im Video zu sehen waren, hat er auf exakt 100 km/h beschleunigt - wahrscheinlich, um beim Überholtwerden schon mal abzuschätzen, ob sich ein hinterherfahren lohnen wird. Als sie dann also vorbei wahren, stand für das geschulte Auge fest: das ist potenzielle Beute...
Dann noch eine Anmerkung: unter welchem Gesichtspunkt hätte der E39 herausgeholt werden sollen? Da ausser der Geschwindigkeitsübertretung kein weiteres Delikt vorzuwerfen war, gibt es nämlich keinen Grund. Zwar ist deutlich zu erkennen, dass der E39 ebenfalls recht flott unterwegs war...allerdings würde dies bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen fehlenden Messwerten des E39 keinen Bestand haben. Mit dieser Messung ist lediglich der E38 eindeutig belegbar - anhand der gemessenen Differenzgeschwindigkeiten, die sozusagen das nötige "Schwarz auf Weiss" darstellen. Für den E39 gibts ausser der Visuellen Sichtbarkeit im Film keine anderen Bewertungsansätze.
