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Alt 08.04.2007, 11:47   #50
M3-Cabrio
Blondinenbändiger
 
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Standard warum beim standlicht noch ne weitere zulassung erforderlich?

Zitat:
Zitat von streber Beitrag anzeigen
Diese Lampen sind im Bereich der STVO nicht zugelassen

Steht bei Xenonwhite.de über die Super White W5W.

Also doch nicht gesetzeskonform?
hallo,

da ichs immer noch nicht kapiert hab, frag ich mal:

es geht doch schliesslich um STANDLICHT-Birnen und nicht ums Fahrlicht.

in EINGEBAUTEM Zustand muss doch das eingebaute Standlicht als ganzes betrachtet:
- nach vorn leuchten
- WEISS sein
- als Begrenzungslicht 2 mal richtig positioniert sein
- eine bestimmte Leuchtkraft erreichen und einhalten sowie als Dauerlicht am Bordnetz geschaltet werden usw. usw. was weiss ich...

...wenn die standlichteinrichtung hiermit auch diese eigenschaften erfüllt wie von der StVZO gefordert
(abgesehen davon,weisser als weiss zu leuchten; kein weiterer Unterschied)
und im Rahmen einer HU z.B. auch so festgestellt
bzw. auch sowie bisher mit den alten Lämpchen "erscheint" in den originalfassungen;wozu dann noch zusätzlich die explizide zulassung als Begrenzungsleuchtmittel?

wegen brandgefahr zum Beispiel?
wegen fehlender normeneinhaltung zur herstellung elektrischer produkte
oder so oder wie nun?

Grüsse
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