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Alt 24.03.2007, 15:50   #21
quicksilver
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Fahrzeug: E38-750iL Individual 12/2000

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Wenn der Threadstarter zu 100% sicher ist, dass es sich um besagtes Fahrzeug handelt. dann sollte er einfach bei der Polizei in Frankfurt anrufen und den Sachverhalt schildern. Die Kollegen werden der Sache sicherlich nachgehen, da auch versuchter Betrug ein Straftatbestand ist.
Um es auf die Spitze zu treiben; Jeder hier, der von der Sache weiss, aber nichts unternimmt, macht sich ebenfalls strafbar

Nun würde mich wirklich mal eine fundierte Aussage zum Strafrecht interessieren!

Geändert von quicksilver (25.03.2007 um 13:33 Uhr).
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