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Alt 24.03.2007, 13:57   #8
rostxx
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Zitat von Slevin Beitrag anzeigen
Ich denke schon das du ein recht hast für das geld die Rüli zu bekommen.Das ist ein rechtsgültiger kaufvertrag!!!Und wenn du die dinger für 10 cent ersteigerst,das ist nicht dein Problem wenn er sich vertippt!!!Es hat auch me jemand nen Lambo bei E-bay ersteigert für 1000,- anstatt 100000,- der musste ausgeliefert werden!!!!!!!!!!!!!!
hoffentlich vertippst du dich nicht mal irgendwann und der andere besteht auf sein recht.....tztztz.

gibst du eigentlich ein portemonnaie ab wenn du eins gefunden hast??
der depp der es verloren hat hätte ja besser darauf aufpassen können.

gruß roman

ps: und immer schön wundern / beschweren wenn die prämien für die versicherungen steigen
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