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Alt 24.03.2007, 13:29   #4
Slevin
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Ich denke schon das du ein recht hast für das geld die Rüli zu bekommen.Das ist ein rechtsgültiger kaufvertrag!!!Und wenn du die dinger für 10 cent ersteigerst,das ist nicht dein Problem wenn er sich vertippt!!!Es hat auch me jemand nen Lambo bei E-bay ersteigert für 1000,- anstatt 100000,- der musste ausgeliefert werden!!!!!!!!!!!!!!
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