Muss nicht sein, dass dem TÜV-Prüfer das auffällt.
Ein Freund von mir hat die Lampe ebenfalls rausgenommen an seinem Mercedes und ist damit durchgekommen.
Zu empfehlen ist das sicher nicht, aber das weisst Du wohl selbst.
Und wenn der Prüfer darauf achtet, ob die Lampe kurz an geht beim Einschalten der Zündung, dann ist die TÜV-Prüfung an der Stelle für Dich schon zu Ende.
Gruß Jippie
PS: Ob das Herausnehmen einen Gong des BC bedeuten würde weiss ich nicht. Wenn die Airbaglampe angeht kriegst Du ja auch keinen Gong. Warum sollte das dann so sein, wenn die Lampe fehlt? Wegen der fehlenden Lampe als solche, die als defekt erkannt wird?
Außerdem würdest Du dann ja auch bei nem Gong ne passende Meldung im BC dazu bekommen und das macht sich sicher auch nicht so gut beim Tüv, wenn der Prüfer dann mal nachschaut, welches Lämpchen denn da angemeckert wird.
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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