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Alt 22.03.2007, 01:56   #3
peter becker
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Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen
Bei Fahrzeugen mit Bj. vor 94 darf die Differenz 7% betragen, danach nur noch 3%.
ah ja, dass war mir auch nicht bekannt, ich wusste nur von den o.g. 3%
na ja, ich versuche immer so nahe wie möglich an den originalumfang zu
kommen,da hat man die weningsten probleme.
ich liebäugele z.bsp. mit 285/40/17 auf der hinterachse und 245/45/17 vorne,
ich will mal mit meinem TÜV mann sprechen,ob das eintragungsfähig ist,die
umfänge sind alle im grünen bereich, es geht im prinzip nur um die 285er hinten,dass muss sicherlich über eine einzelabnahme geschehen,da im
gutachten der felgen nur bis 265er erlaubt sind.

viele grüsse

peter
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