Fahrtechnisch hat knuffel es sehr treffend beschrieben.
Wobei durch eine Vollbremsung (auf allen Rädern) auf die Kreiselkräfte und Seitenführungskräfte der Räder positiv eingewirkt wird und somit zB ein Überschlag verhindert werden kann.
Rechtlich wäre ein Rechtsüberholen, Nötigung und ein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB) zu ahnden, zieht bei Erfolg vor dem Richter einige Monate Fahrverbot bzw. bei entsprechenden Vorstrafen ein Entzug der Fahrerlaubnis (Führerschein muss neu gemacht werden) und eine erhebliche Geldstrafe nachsich. Außerdem gilt der Verurteilte dann als Vorbestraft.
Die sich so im Straßenverkehr verhalten, haben meist schon einige Points.
[Bearbeitet am 11.1.2003 von Don Pedro]