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Zitat von fuscher
@Interweb Die original xenon haben eine andere fassung es ist eine D2S und für H1 zu groß, der preis ist echt ein hammer ca700euro das stück also 1400euro für nur zwei scheinwerfer ! der licht kegel ist anders wen dein E39 xenon hat kennst du bestimmt die hell dunkel grenze am strassen rand und das licht ist breiter gut zu sehen wen man an einen feld vorbei fährt beim xenon umbau verliert sich am rand die hell dunkel grenze und das licht ist nicht so breit merkt man nur beim fahren wen beide autos nebeneinander stehen kann man das nicht so gut sehen ! habe es mit D2S brennern bei meinen E34 auch umgebaut das licht ist super aber man sieht den unterschid mfg karsten
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Mein Fuffy hat Original-Xenon von Hella, da beim Kauf ein Brenner defekt war, kann ich Euch sagen, dass es da definitiv mehr Unterschiede gibt als nur die Fassung ... Original sind da D1-Brenner drin, die Fassung ist aber zu D2S kompatibel. Ferner ist das Glas des Scheinwerfers nicht geschliffen, sondern hat eine 'Gaslinse', der Kolben sieht ganz anders aus.
Auch passt der Brenner mit dem Modul (zumindest das Originalmodul) (physikalisch) definitv nicht in einen 'normalen' H1-Scheinwerfer. Dazu kommt, dass der Scheinwerfer eine Kennzeichnung 'E1' benötigt - oder zumindest ein (echtes) E-Prüfzeichen, an sonsten klapp das gar nicht.
Such' einfach mal hier im Forum oder bei Google, ich glaube, das ist eines der meistdiskutierten Themen der Welt - und der Typ des Autos spielt keine Rolle ;)=.
Liebe Grüsse
Matthias
Zitat:
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Zitat von Kraftfahrtbundesamt
Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen
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Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden
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