Dass mit dem "Blndvermeidung bei Xeononlicht" kommt wenn überhaupt von den Herstellern (BMW, Hella, Bosch).
Fakt ist, dass der Gesetzgeber keinerlei Auflagen diesbezüglich gemacht hatte.
Die Hersteller hatten es immer freiwillig kombiniert, wohl aus Marketing-Gründen.
Die Höhenverstellung (nicht automatisch) ist ja ab Baujahr XX für ALLE Autos Pflicht.
Allgemeine Ausnahmen: der Wagen geht selbst bei maximaler erlaubter Zuladung hinten nicht in die Kniee, so dass die Abblendlampen nicht blenden.
Dies schafft die Niveau-Regulierung und bei anderen Autos die Brettharte Federung.
Dann ist manuelle Höhenverstellung der Scheinwerfer bei ab XX neu in den Verkehr gebrachten Autos entbehrlich.
Die Scheibenwischanlage sowie Automatische Höhenverstellung war nie für Xenon-Bauten pflicht.
Zwar hat es lange gedauert, bis dass das auch die Herrn beim TÜV kapiert haben (ca. 1999) aber ab dann gab es diesbezüglich keinerlei Probleme mehr.
Aber die TÜV-ler haben sich neues einfallen lassen..... Für Fahrzeugumrüstungen ab 2000... dazu siehe auch den Beitrag in dem Forum "Autos-Allgemein"... Stichwort XENON.
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