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Alt 02.02.2007, 19:04   #1
mo740i
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Zitat von The real Deal Beitrag anzeigen
Was macht Du Dir für Sorgen, deswegen entfällt kein Versicherrungsschutz, und wenn überhaupt, ist es max. eine Ordnungswidrigkeit, falls sich Dein Nachtbar lärmbelästigt fühlt.
MfG
In der Nachtbar ist sonst auch immer laut
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Gruß Martin
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