Bei einer Angabe, die offensichtlich verkehrt ist, und zwar so, dass es jedem auffallen muss kann man nicht von einem Betrug oder Betrugsversuch sprechen.
Es gibt Dinge (wie z.B 0,0 Verbrauch), die so offensichtlich unrealistisch sind, dass jeder Richter oder Anwalt an der Zurechnungsfähigkeit des Käufers zweifeln würde, wenn er sich tatsächlich auf so etwas berufen will.
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