Zitat:
Zitat von Soundflax
Das wird wohl nicht eng, ich habe ne Vollkasko.Und ne grobe Fahrlässigkeit muß mir der Versicherer erst mal beweisen. Da es weder geregnet noch geschneit noch Nebel war, ist der zitierte Paragraph nicht greifbar.
|
Da irrst Du. Anscheinend ist Deine Führerscheinprüfung schon ein bisschen her ...
Der rot markierte Satz ist immer gültig, nicht nur bei widrigen Verhältnissen. Also fühl Dich bitte nicht zu sicher, sondern lies mal lieber Deine Kaskobedingungen nach.
Greets
RS744