Zitat:
Zitat von benprettig
So, so, eine Schufa ziehen für den eigenen Zweck, nennst Du berechtigtes Interesse? Sehr interessant. Ich bin gelernter Bankkaufmann und kenne mich sehr wohl mit der Schufa aus. Jede Einsicht muss unterschrieben werden. Jede Auskunft braucht ein berechtigtes Interesse, das liegt nur vor, wenn der Auskunftssuchende die Daten benötigt, um die Kreditwürdigkeit seines Kunden zu beurteilen. Auskunftssuchende sind ausschließlich Banken, Kaufhäuser, usw. Natürlich kann bei der Prüfung auf Erfolgsaussicht bei einer Klage auch eine Auskunft gezogen werden, aber die ziehst nicht DU! Also machst Du hier auf dicke Hose! Oder hast deine berufliche Funktion missbraucht...strafbar nicht wahr?
Und dein Interesse liegt nicht darin, dass es eine unbestrittene Forderung gibt! Was ein Quatsch!!! So ein Scheiß! Die Forderung kommt von Dir! Sie ist vom Beklagten zurückgewiesen und somit bestritten!!!
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Ja, das sehe ich genauso.
Zitat von der Schufa :
Berechtigt zum Erfragen einer SCHUFA-Auskunft ist nur, wer Geschäfte mit einem wirtschaftlichen Risiko zu betreuen hat – wie Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Versand- und Einzelhandel, die meisten Telefongesellschaften sowie sonstige Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen gegen Kredit gewähren.
Zitat Ende.
Du (Andimp3) hast private Interessen verfolgt und den Account Deines Arbeitgebers dazu mißbraucht. Sei froh, wenn Dich Dein "Gegner" nicht anzeigt. Es handelt sich schließlich bei Euch beiden in dem Fall um Privatpersonen.
Gruß
Jo