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Zitat von benprettig
So, so, eine Schufa ziehen für den eigenen Zweck, nennst Du berechtigtes Interesse? Sehr interessant. Ich bin gelernter Bankkaufmann und kenne mich sehr wohl mit der Schufa aus. Jede Einsicht muss unterschrieben werden.
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Soll ich mal laut lachen - jede Abfrage die wir hier machen läuft elektronisch ! Im übrigen sehen die Auskünfte, die Banken bekommen auch anders aus, da ist jeder scheiss (Kreditanfragen etc.) haarklein aufgelistet - wir bekommen dagegen "nur" Negativeinträge, die Adresse, ggf. Geburtsdatum und ggf. Informationen über laufende Suchaufträge.
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Zitat von benprettig
Auskunftssuchende sind ausschließlich Banken, Kaufhäuser, usw.
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Tolle Aufzählung - was bitte ist denn "usw." - also wir als Inkassobüro bekommen auf jeden Fall auch Auskünfte - dazu bedarf es nur einer nach objektiver Prüfung berechtigten Forderung. Als ich die Abfrage durchführte war der Forderung noch nicht widersprochen und somit die Voraussetzung für ein berechtigtes Interesse gegeben.
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Zitat von benprettig
Natürlich kann bei der Prüfung auf Erfolgsaussicht bei einer Klage auch eine Auskunft gezogen werden, aber die ziehst nicht DU!
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Ach nee ? Wer denn dann ? Erzähl doch nicht über Dinge von denen Du nichts weisst - wir sind Vertragspartner der SCHUFA und ziehen tagtäglich bei denen Auskünfte- ja auch ich mache das !
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Zitat von benprettig
Oder hast deine berufliche Funktion missbraucht...strafbar nicht wahr?
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Quark !
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Zitat von benprettig
Die Forderung kommt von Dir! Sie ist vom Beklagten zurückgewiesen und somit bestritten!!!
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Sie war zum fraglichen Zeitpunkt nicht bestritten - der Verkäufer behauptete lediglich kein Geld zu haben - dafür habe ich eine Zeugin !
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Zitat von benprettig
Eine EV kann nur eingetragen werden, wenn es soweit ist. Und selbst wenn er verdonnert wird, Dir den Schaden in dieser utopischen Höhe zu ersetzen, kannst den nicht eintragen, erst wenn er nicht zahlt. Erst dann wird das Urteil zum Titel!!!
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Der Unwissende bist Du ! Der Titel ist die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Dieser kann sofort bei der SCHUFA eingetragen werden auch wenn noch kein Vollstreckungsversuch erfolgte.
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Zitat von benprettig
Geil die Vorstellung. Würde ich mir ja persönlich wünschen: Urteil: Der Beklagte zahlt die sachgerechte Instandsetzung von 1250,- Euro. Der Kläger zahlt aufgrund des erfahrenen Wertsteigerung einen Ausgleichsbeitrag von 1180,- an den Beklagten.
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Du hast offensichtlich keinerlei Kenntnis von Rechtsprecung in Deutschland.
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Zitat von benprettig
Das ist ein Zivilrechtsstreit, wie kommst Du darauf, dass der Beklagte deine Kosten zahlt??? Die zahlt FAST IMMER jeder brav selber. Ausser beim Vergleich, dann wird im gleichen Verhältnis geteilt.
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O.k. - jeder weitere Kommentar wäre "Perlen vor die Säue geschmissen" - Du hast schlichtweg keine Ahnung !
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Zitat von benprettig
Deine Angriffe auf sämtliche Forumsmitglieder sind unerträglich. Mir ist schleierhaft, wie ein Gericht, eine solche unausgewogene, gereitzte Persönlichkeit wie Dich zum Schöffen bestellen kann....
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Du kennst ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Schöffen und einem ehrenamtlichen Richter. Und wie die Berufung erfolgt - davon hast Du auch keine Ahnung wie es scheint. Das einfach nur lächerlich was Du da schreibst.
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Zitat von benprettig
Dennoch muss der Kläger die Beweise bringen und nicht Du.
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Derzeit liegt die Beweislast beim Verkäufer. Er hat nämlich nicht bestritten, dass die Klima im Herbst 2005 defekt war und windet sich mit verschiedenen Versionen einer (mit Sicherheitn unwahren) Reparaturstory. Wenn Du als Bankkaufmann den Begriff der arglistigen Täuschung nicht kennst tut es mir leid um Deinen Arbeitgeber - er sollte Dich als Portier einsetzen.
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Zitat von benprettig
Und natürlich sollen sich Gerichte nicht nur mit höheren Streitwerten beschäftigen! Sie sollen sich mit "richtigen" Sachen beschäftigen und nicht hiermit.
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Ja klar - und was "richtige Sachen" sind, das legst Du fest !
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Zitat von benprettig
Da Du so friedliebend bist, frage ich mich, warum Du so häufig Prozesse fürhst und hier ebenso auf dicke Hose machst.
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Das liegt daran, dass es leider immer mal Menschen gibt, die sich nicht an die hierzulande geltenden Spielregeln halten und sich deswegen mit mir anlegen. Bisher haben alle verloren - da kann ich ja nicht so falsch liegen !?
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Zitat von benprettig
Alleine, dass Du ständig von Jüngelchen und Faustrecht sprichst, drückt Deine äusserst geringe Wertschätzung gegenüber andern Menschen oder Fahrern anderer Marken aus.
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Und ? Juckt mich nicht die Bohne !
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Zitat von benprettig
Das der Gegner gesagt hat, er hat kein Geld. Weißt Du was er damit gemacht hat? Vielleicht hätte man mal eine Woche vergehen lassen, eine Reperatur in angemessener Höhe 75,- oder 70 Euro soll der Verdampfer mit diesem Ventil doch NUR kosten...
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Wie dieser Preis zustande kommen soll ist mir schleierhaft - alleine die Arbeitszeit wird beim Freundlichen mit (wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe) ca. 400 € + Steuer angesetzt.
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Zitat von benprettig
Mann oh Mann... Aber bin ja schon froh, dass doch der Großteil hier denkt, wie ich! Armes, armes Deutschland, solche wie den Threadsteller brauchen wir!
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Das was Du da über "der Großteil" schreibst ist nicht nachvollziehbar für mich - ich habe von mehr Mitgliedern positive Resonanz per U2U erhalten als hier negativ schreiben. Letztendlich ist mir das aber auch vollkommen schnurz was hier eine Mehrheit meint - ich habe meine Rechtsauffassung und werde mal schauen, was das Gericht dazu meint. Derzeit sieht es eher gut für mich aus.