Ich kann dich wohl beruhigen:
Wenn Du einen ADAC-Kaufvertrag für den Verkauf von Privat an Privat (oder ein Unternehmen - ist hier aber egal) benutzt hast, ist die Sache wohl klar. In diesem Vertragsformular wird die Gewährleistung für den Verkauf in zulässiger Weise ausgeschlossen. Zusätzlich wäre es noch gut, wenn Du die bekannten Mängel in das hierfür im Vertrag vorgesehene Feld enträgst - damit schneidest Du dem Käufer jede Mängeleinrede ab. Gewährleistungsansprüche hat der Käufer jedenfalls keine gegen Dich.
Er könnte allerdings versuchen den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anzufechten. Im Zweifel müsste er diese Täuschung aber vor Gericht beweisen, was wohl schwer möglich sein wird.
Sollte Dich der Verkäufer in irgend einer Weise bedrohen oder erpressen solltest Du Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft/Polizei stellen.
Im Ergebnis würde ich die Jungs auflaufen lassen...
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