Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.01.2007, 15:08   #6
DerDanny
Mitglied
 
Benutzerbild von DerDanny
 
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: Frankfurt (Oder)
Fahrzeug: 730iA V8 (27.08.1993)
Standard Vorsicht!

Zitat:
Zitat von dukemm Beitrag anzeigen
Hi,

Wenn Du mit dem Gutachten nicht zufrieden bist, hast Du das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ebenfalls würde ich einfach mal einen Brief an die Gesellschaft schreiben, wo Du beläufig kurz von Deinem Anwalt sprichst. Wirkt bei den meisten Gesellschaften Wunder.

Viele Grüße aus Dreieich

dukemm

Entschuldige, aber das ist QUARK!!!!....ein Recht auf einen Gutachter gibt es so nicht!....jedenfalls nicht ohne Kostenrisiko!...ein Gutachten hat maßgeblich die Aussage der Reparaturwürdigkeit zu treffen. (natürlich dann mit genauen Angaben über Schadenhöhe usw.) Machst Du ein Gutachten, welches nicht erforderlich war, und welches vom VR als wirtschaftlich unnötig angesehen wird, bezahlst Du das gaaaanz allein!....das beiläufige Erwähnen des Anwaltes kann ja jeder für sich entscheiden. Ich lebe da nach der Auffassung, was ich ankündige, ziehe ich auch durch....also entweder freundliche Anfrage, oder gleich Anwalt....aber das kann ja jeder für sich tun, wie er mag...jedenfalls das mit dem Gutachter ist (sorry) QUARK..
__________________
"...so nen 7er ist doch auch nur nen Mensch!"
DerDanny ist offline   Antwort Mit Zitat antworten