Einbruchsversuch ist Diebstahlsversuch!
Wenn Du der Versicherung vermittelst, dass sich der Schaden für Vandalismus viel zu gezielt darstellt und es definitiv ein Einbruchsversuch sein muss, dann übernehmen die natürlich alle Schäden, die entstanden sind.
Ich würde aber das Wort Vandalismus erstmal gar nicht in den Mund nehmen. Ruf Deine Versicherung an und erzähl denen, dass jemand versucht hat Dein Fahrzeug zu öffnen und dabei die Seitenscheibe samt Mechanik beschädigt wurde. Die werden wahrscheinlich sagen: "Lassen Sie es reparieren und schicken Sie die Rechnung. Wir übernehmen das."
Wenn Du allerdings nach Gutachen abrechnen willst, dann kommt ein Gutachter der Versicherung. Du kannst Dir keinen Gutachter aussuchen. Und der könnte dann im Zweifelsfall sagen: "Vandalismus." Dann müsste er aber ein ziemliches ***** sein.
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