Zitat:
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Zitat von Erich
Es geht um das Coyright, da stellt sich BMW wohl queer.
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Ist das nicht ähnlich wie mit kopierter Musik?
Ich darf mir Kopien für meinen eigenen Gebrauch machen - soviele ich will.
Ich darf sie nur nicht veröffentlichen, bzw. öffentlich vorstellen oder verkaufen!
Wenn die Fertigungsanfrage nun als Muster (in einer Auflage von 30 Stück

), bzw. von einer Privatperson in Auftrag gegeben wird, müßte doch ein derartiges Copyright außer Kraft zu setzen sein, oder nicht!?!
Bin kein Anwalt, das klingt aber durchaus plausibel, wie ich finde!
Ich kann nicht akzeptieren, daß aufgrund von fehlerhafter Bürokratie etwas Sinnvolles nicht durchgesetzt werden kann.
