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Alt 30.10.2006, 22:53   #5
pille
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Zitat von meschanescha
er meint aber vermutlich speziell die Anzahlung.
Der Versuch einer Erklärung:
Eine Anzahlung im Leasinggeschäft (egal, ob. priv. oder gewerblich) bedeutet für den Leasinggeber immer einen Umsatzsteuerpflichtigen Betrag erhalten zu haben (vom Kunden, der z.B. 10.000 EUR netto anzahlt, also 11600 EUR brutto).
Die Umsatzsteuer (1160EUR) fällt auf den gesamten, vom LN als Anzahlung geleisteten, Betrag an und ist demzufolge sofort ans Finanzamt abzuführen.

Kalkulatorisch werden innerhalb der Vertragslaufzeit die 10.000 EUR auf die Anzahl der Raten gleichanteilig umgelegt, senkt die Sonderzahlung doch die Rate (und zwar linear: 1. & letzte Rate gleich).
also bei 36 Raten werden aus den 10.000 monatlich: 277,78 netto zuzüglich 16% (oder später 19) = 322,22 (16) / 330,56 (19) zur Senkung der eigentlichen Leasingrate ermittelt (die ja auch voll versteuert wird).
Bei einer Rückgabe nach 30 Monaten werden von der damals geleisteten Anzahlung 6x netto 277,78 EUR / monatl. vergütet, dazu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer, die der Leasinggeber wiederum als Vorsteuer von der eigenen (aus anderen Geschäften zu zahlenden) Umsatzsteuer abziehen kann.
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