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Alt 26.10.2006, 14:43   #28
RS744
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Zitat:
Zitat von scout
Du hast im Moment nur die Möglichkeit den Schaden durch eine Werkstatt beheben zu lassen. dann muss die Vers. den Schaden bis max 4700,- plus
evtl. maximal 30%, falls die Reparatur teurer wird. Oder, Du reparierst den Schaden, damit das Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Also Du fährst jetzt noch
6 Monate, dann kannst du den Rest zwischen 4700,- und 1100,- nachfordern. Heißt, in 6 Monaten könntest Du die 3600,- nachfordern. Die Sache ist neu durch ein BGH Urteil vom 23.5.2006.
Hi Eckhard,
mag ja sein, daß Versicherungen gerne geneigt sind, das BGH-Urteil vom 23.05.06 in der von Dir beschriebenen Weise zu interpretieren. Ist aber falsch!
Ich hatte ja bereits in #6 und #10 dargestellt, daß die Versicherung sofort und vollständig nach Gutachten bezahlen muss, wenn der Geschädigte TATSÄCHLICH repariert (hat @DRIVER hier ja gemacht). Das ergibt sich eindeutig aus Rz 8 des BGH-Urteils. Da ist nichts mehr mit dem Zurückbehalten von Teilbeträgen, bis 6 Monate um sind.

Falls bei jemand Interesse am Volltext des Urteils besteht - kurze PN, und kommt dann als PDF-Datei.

Greets
RS744
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