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Alt 25.10.2006, 15:46   #3
scout
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Zitat:
Zitat von JB740
der RA müsste wissen, dass es nicht darauf ankommt, was die gegnerische Versicherung "angeblich" für ein Angebot vorliegen hat.

War neulich im TV. Statement v. RA des ADAC. Ist eine nicht mehr ganz neue Masche der Versicherungen.

gruss jürgen
Hallo Jürgen,
also wenn die Versicherung einen höheren Restwert durch ein Angebot erzielen
kann, als der Gutachter vorher ermittelt hat, muß der Geschädigte das akzeptieren.
Gruß
Eckhard
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