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Alt 25.10.2006, 12:08   #2
buddi
raubsauger©
 
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Was hab' ich verpasst? Wie kann der 'unreparierte' Restwert des Fahrzeugs denn um soviel hoeher sein als Wiederbschaffungswert abzueglich Reparaturkosten? Ersetzt wurde offensichtlich ja Widerbeschaffungswert abzueglich Restwert als entstandener Schaden. Haeh?
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ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...
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