Zitat:
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Zitat von scout
im Haftpflichtschadenfall hat der Geschädigte immer einen Anspruch auf Abrechnung nach Gutachten. Er muss nicht 6 Monate warten. Was Du meinst gilt für den Totalschadenfall. 
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Richtig, so sehe ich das auch, ich hatte es nur etwas verkürzt auf @DRIVERs Situation bezogen. Nur der Versicherungssachbearbeiter sieht es bei @DRIVER (bei dem ja kein Totalschaden vorliegt) anscheinend anders. Was ich mit "nicht wohlgesonnen" und "will anscheinend zur Rechtsfortbildung beitragen" bezeichnet hatte.
Greets
RS744