Zitat:
|
Zitat von Soundflax
Glaub ich aber nicht, dass er noch was bekommt, da seine Rep.Kosten von ihm selbst nachgewiesen wurden ...
|
Nein, die tatsächlichen (geringeren) Rep.-Kosten hat er wohl nicht der gegnerischen Versicherung offengelegt (wäre schön dumm gewesen). Er hat wohl nur Pics vorgelegt zum Nachweis,
daß er repariert habe.
Zitat:
|
Zitat von Soundflax
In dem Urteil geht es um unrep. Schäden. In dem von RS744 zitierten Fall BGH 29.04.03 VI ZR 393/02 geht es um Rep.Kosten nachgewiesen über Wiederbeschaffungspreis (130%)
|
Mehr als das. Das Urteil v. 29.04.03 hat der BGH im Urteil vom 23.05.06 aufgegriffen und wie folgt bestätigt:
wenn er tatsächlich repariert, kommt es auf Qualität und Umfang der Reparatur nicht an. Er bekommt dann die vom SV geschätzten Rep.-Kosten. Nur wenn er
nicht tatsächlich repariert, muß er das Fahrzeug mindestens 6 Monate behalten, um auf Gutachtenbasis abrechnen zu können.
Zitat:
|
Zitat von Soundflax
Wie hoch waren denn nun die tatsächlich von Dir verauslagten Rep. Kosten?
|
Sobald er nachweist, daß er repariert hat, ist das egal.
Greets
RS744