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Alt 23.10.2006, 15:46   #9
Soundflax
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Zitat:
Zitat von MikeLorey
Yo, nach 6 Monaten kriegst du das restliche Geld, ist bei einem Kumpel von mir auch so, der kriegt jetzt 3TS€ noch ausgezahlt.
Glaub ich aber nicht, dass er noch was bekommt, da seine Rep.Kosten von ihm selbst nachgewiesen wurden...
In dem Urteil geht es um unrep. Schäden.
In dem von RS744 zitierten Fall BGH 29.04.03 VI ZR 393/02 geht es um Rep.Kosten nachgewiesen über Widerbeschaffungspreis (130%)

Wie hoch waren denn nun die tatsächlich von Dir verauslagten Rep. Kosten?
Sind die Zahlen, die Du aufgeschrieben hast, netto?
Und was ist denn nu dann mit der MWST?
Wirf doch einfach mal die zahlen hier aus dem Gutachten rein...und sag ob netto oder brutto.
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LG Karsten
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