Hallo Driver,
Du kannst doch nicht mehr Geld von Deiner gegnerischen Versicherung
erwarten, als Schadenhöhe plus Nutzungsausfall plus Kostenpauschale und
evtl. eine Wertminderung. Du hättest den Wagen auch zu BMW bringen können,
eine Abtretungserklärung für den Schaden abgegeben, dann hätte sich die
BMW-Werkstatt das Geld von der Versicherung geholt. Du hättest in der Zeit
der Reparatur einen BMW-Leihwagen genommen, und den reparierten Wagen,
ohne etwas zu zahlen gertig abgeholt. Den Weg zum Anwalt kannst Du Dir
sparen .
Gruß
Eckhard
