Angebot
Das Angebot mag in Ordnung sein. Würde aber als Gewerbetreibender abchecken, ob der Vermieter tatsächlich die Umsatzsteuer ausweisen kann. Darüber hinaus muß sichergestellt sein, daß der Wagen von einer ausreichend solventen Person gestellt wird. Was passiert, wenn diese mit der Zahlung der fälligen Versicherungsbeiträge in Verzug geraten ist und man selber einen vermeintlich Vollkasko abgesicherten Unfall hat? Außerdem mag hier möglicherweise die Problematik eine Rolle spielen, nach der man als sog. "nahestehende Person" ein Fahrzeug von einem Unternehmen anmietet, welches selber danach in die Insolvenz geht. Für den Insolvenzverwalter ist es dann ein Leichtes, die Differenz des marktüblichen Mietzins nachzufordern. Insofern Augen auf bei Schnäppchen-Angeboten...
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