Ich hab über die letzten Jahre verschiedenen Bremsenteile auspropiert:
- Zimmermann Scheiben mit NK-Belägen
- Zimmermann Scheiben mit ABS-Belägen
- FTE-Scheiben mit FTE-Belägen
- Brembo Scheiben mit Jurid-Belägen
- Pagid-Scheiben mit Textar-Belägen
- und natürlich die OEM vom BMW
Fahrzeuge in die ich eingebaut habe waren:
- E36 316ti Compact
- E36 323ti Compact
- E46 330d Toruing
- E39 530d Limousine
- E39 540i Limousine
Ich persönlich habe nur kleinste Abweichungen feststellen können. So ist die Dosierbarkeit der NK-Beläge (diese werden von Lucas in England hergestellt) etwas schlechter als bei den Serienbelägen.
Pagid Scheiben nutzen sich sehr schnell ab (und das hinten beim 330d).
FTE-Beläge quitschen schonmal gerne etwas. Da bedarf es etwas mehr Plastilube.
Gekauft habe ich die Teile im örtlichen Fachhandel (z.B. bei Sandtler) oder bei D&W Repair bzw. über Ebay.
Alle Fahrzeuge wurden bzw. werden rechts flott bewegt und es wird auch schonmal ordentlich in die Eisen getreten. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Scheiben ordentlich eingebremst werden. Während der ersten 1.000 Kilometer vermeide ich nach Möglichkeit heftige Bremsungen.
Wenn und soweit der Händler die Herstellerbezeichnungen angibt oder auf Nachrfrage mitteilt, denke ich, dass man durchaus "günstiger" einkaufen kann.
BMW stellt die Ersatzteile ja auch nicht selbst her. Wenn Cuntz in Speyer 25% auf Bremsenteile Rabatt gewährt, verdienen sie ja auch noch an den Ersatzteilen. Ich schätze den Einkaufspreis in etwa auf 60% unterhalb des Verkaufspreises - und an dem Einkaufspreis hat BMW ja auch noch etwas verdient. Zudem werden Bremsscheiben und Beläge nur von einer begrenzten Anzahl an Betrieben hergestellt. Viele Produkte sind vermutlich Zukäufe oder Eigenmarken.
Ich habe mal versucht herauszufinden, wer denn die Scheiben für BMW herstellt - einmal ist es ATE, dann Brembo oder XXX... So genau weiß das anscheinend Niemand....
Gewährleistung (zusätzlich häufig noch Herstellergarantie) besteht auch bei Zubehörteilen. Möglicherweise ist diese bei BMW-Teilen besser und einfacher durchzusetzen. Wie ich unseren Freundlichen vor Ort kenne, muss das aber nicht so sein. Im Falle der Selbstmontage wird man schnell auf einen Montagefehler verwiesen. Wissen sollte man jedoch, dass in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf die gesetzliche Vermutung besteht, dass die Kaufsache schon bei Gefahrübergang defekt war. Der Verkäufer müsste dann das Gegenteil beweisen, was im Zweifel (fast) unmöglich ist. Nach Ablauf der 6-Monatsfrist kippt die Beweislast dann allerdings um.
Viele Grüße
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