Hi Mr. T,
entgegen der eben gelesenen Meinungen - ist der Pasus für Dich von Vorteil. Ich hatte dieses Jahr auch Anwaltskontakt w/ nem Kaufvertrag gleichen Inhalts zwischen Privatpersonen.
Der Pasus gekauft wie gesehen bedeutet das Du dir nur Mängel ankreiden lassen musst die Du als "Laie" auf den ersten Blick hättest sehen müssen. Dazu zählen Elektronikprobleme in keinem Fall!!
Wenn der Typ tatsächlich irgendwann mal als Händler tätig gewesen ist - Dein Vorteil.
Und zwecks Zeitpunkt der auftretenden Fehler nimm den Fehlerdatenspeicher zur Hand. Der einzige rechtliche Beleg den Du zur Zeit hast. Auf ein Kaufvertragsverhandlungsgeschwätz ist i.d.R. nichts zu geben mangels Beweisbarkeit. Problemtatisch wirds immer erst vor Gericht - solche Kollegen haben dann auf einmal immer irgendwelche Zeugen die irgendwelche Dinge belegen - Vorsicht.
Nimm die belegbaren Fakten die Du hast - Schriftstücke, Fehlerdatenspeicher Ausdruck mit evtl. Bestätigung von BMW etc. und ab zum Anwalt - Scheu Dich net. Ist so teuer auch net - nur sollte es einer sein der ne Peilung von Vetragsrecht hat. Der wird Dir das eben gesagte dann bestätigen....
Wünsche Dir viel Glück und hoffe das Du aus der Sache wieder rauskommst. Klingt nach krankem Auto. Ich würde versuchen mich zu trennen.
Gruß,
Martin


