Hallo Mr. T,
ich würde dir empfehlen zu einem Anwalt zu gehen, und dich beraten zu lassen, wenn du den Verkauf rückgängig machen willst. Die entscheidende Frage dabei dürfte wohl sein ob der Verkäufer dir die gravierenden Mängel verschwiegen hat, obwohl er sie kannte. Dazu müßtest du wohl aber beweisen das die Mängel nicht erst bei dir aufgetreten sind, und das du den Wagen mit der Zusicherung verkauft bekommen hast, das er ohne Mängel ist. Einen Kaufvertrag gibt es wohl nicht, daher wäre es gut wenn du Zeugen für das Geschäft hättest.
Aber alles was ich hier sage kann natürlich juristisch auch kompletter Blödsinn sein, denn Recht und Gesetz sind ziemlich kompliziert und da kann man sich nicht auf ein Bauchgefühl verlassen. Der Faktor Zeit arbeitet hier sicher gegen dich, also würde ich sagen gehe sofort mal zum Anwalt, und investiere das Geld für eine Beratung.
Grüße,
Hitch