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Alt 29.08.2006, 18:49   #70
Dr. Kohl
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Aber keineswegs ! Er ist zum nachbessern verpflichtet ! Macht er es nicht kann ich nach meiner Wahl (wenn ichts anderes vereinbart wurde - wurde nicht !) WUMS verlangen - jeder Kaufmann kennt diese Abkürzung :-)

Wandlung
Umtausch
Minderung
Schadenersatz

Ich bestehe auf Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten. Alles andere ist nicht zumutbar. Schließlich habe ich in der Zwischenzeit bereits in das Fahrzeug investiert. Die rechte hintere Seitenwand wurde lackiert (einzige Roststelle an dem Fahzeug war neben dem Tabkdeckel), neue (kürzere) Federn wurden eingebaut und eingetragen, meine Felgen und Räder wurden eingebaut und eingetragen und ebenso andere (graue) Frontblinker verbaut.
Danke für die Nachhilfe. Ich dachte echt, der Verkäufer gibt dir das Geld zurück und Du ihm den Wagen und kein Richter in Deutschland würde da mehr verlangen.

Alles andere könnte ja dazu führen, daß ein Privatmann ein extremes finanzielles Risiko eingeht und einen Wagen teileweise neu aufbauen muss..
Dr. Kohl ist offline