Zitat:
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Zitat von Dr. Kohl
Naja, mach mal halb lang, der Verkäufer wird Dir den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises wieder abnehmen, aber mehr muss er nett. 
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Aber keineswegs ! Er ist zum nachbessern verpflichtet ! Macht er es nicht kann ich nach meiner Wahl (wenn ichts anderes vereinbart wurde - wurde nicht !) WUMS verlangen - jeder Kaufmann kennt diese Abkürzung :-)
Wandlung
Umtausch
Minderung
Schadenersatz
Ich bestehe auf Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten. Alles andere ist nicht zumutbar. Schließlich habe ich in der Zwischenzeit bereits in das Fahrzeug investiert. Die rechte hintere Seitenwand wurde lackiert (einzige Roststelle an dem Fahzeug war neben dem Tabkdeckel), neue (kürzere) Federn wurden eingebaut und eingetragen, meine Felgen und Räder wurden eingebaut und eingetragen und ebenso andere (graue) Frontblinker verbaut.