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Alt 18.08.2006, 13:06   #2
DeaD
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Zitat:
Zitat von JPM
Eigentlich eine gute Regelung - fraglich ist nur ob sie auch rückwirkend gilt für Fahrzeuge die jetzt schon stillgelegt sind oder erst für Fhzge die ab dem 1.4.07 stillgelegt werden.
Hallo.

Laut unserem TÜV Prüfer, gilt das nur für die Fahrzeuge, die ab dem Datum wo die Regel in Kraft tritt abgemeldet werden.
Also nicht Rückwirkend.

Gruss Patrick
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