Also ich sehe das mehr so wie @jom. Wenn ich mal von dem normalen Verständnis eines Durchschnittskunden ausgehe, heißt "voll" eben auch "voll" und das wäre meiner unmaßgeblichen Meinung nach sämtliche Ausstattung, die für das Modell als Zusatzausstattung zu bekommen war.
Was der Händler darunter versteht, ist dagegen völlig egal! Wenn er ein Auto verkauft und dieses mit Vollaustattung bezeichnet, muss alles drin sein, sont hat er ein Problem.
Bei @carlos könnte aber vielleicht deswegen ein Problem auftauchen, weil er ja wenigstens bei einigen Sachen eigentlich gesehen haben müßte, ob so was drin ist und den Wagen trotzdem gekauft hat. Beispiel: Wenn ich einen 7er ohne Leder als "Vollausstattung" kaufe, kann ich nachher wohl nur noch Ansprüche anmelden, wenn ich blind bin.
Mekern würde ich also wirklich nur, wenn elementare Sachen fehlen, die du beim Kauf nicht erkennen konntest. Juristisch könnte man das zwar auch anders sehen, wenn "Vollausstattung" als zugesicherte Eigenschaft zu werten wäre, aber das wäre mir dann doch zu anstrengend durchzufechten.
Gruß