Hey Marlock,
die Liste zu dem Fahrzeug hab ich schon. Ich habe mich nur geragt ob es sich bei der Begrifflichkeit um eine Zugesicherte Eigenschaft handelt, die etwas über die vorhandene Ausstattung aussagen sollte.
Scheint ja nicht so zu sein. dennoch hole ich mir noch kurzen Rat beim Advokaten
(Auch wenn mein Hobby nicht grade Gerichtsprozese sind.

)
Gruß